Gewässerschutzbeauftragter
Ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem Gewässernutzer zu bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten darf.
Benötigen Sie einen Gewässerschutzbeauftragten?
Wir helfen Ihnen das zu klären und beraten Sie kompetent mit unserer Fach- und Sachkunde.
Gewässerschutzbeauftragter
Aufgaben
Gewässerschutzbeauftragter
Gewässernutzer haben nach dem Deutschen WHG einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen:
- wenn sie mehr als 750 Kubikmeter Abwässer pro Tag einleiten
- wenn die zuständige Behörde die Bestellung eines Gewässerbeauftragten anordnet, das kann auch der Fall sein, wenn weniger als 750 Kubikmeter Wasser eingeleitet werden.
Aufgaben
Diese Aufgaben übernehmen wir in Ihrem Unternehmen als externer Gewässerschutzbeauftragter:
- Kontroll- und Überwachungsaufgaben
- Beratungs- und Aufkärungsaufgaben
- Mitteilung- und Bericht gegenüber dem Unternehmen
- Einhaltung bundes- und landesrechtlicher Vorschriften, sowie die Einhaltung der Maßgaben der wasserrechtlichen Genehmigung überwachen.
- Hinweisen auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren, sowie auf die Einführung von Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Abwasser.
- Kontrolle und Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Gewässer
Ahornweg 14
78166 Donaueschingen