Gewässerschutzbeauftragter

Ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem Gewässernutzer zu bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten darf. 

Benötigen Sie einen Gewässerschutzbeauftragten?

Wir helfen Ihnen das zu klären und beraten Sie kompetent mit unserer Fach- und Sachkunde.