Abfallbeauftragter
Wenn Sie gemäß dem KrWG einen Abfallbeauftragten benötigen und bestellen müssen, können wir Ihnen helfen, wir unterstützen Sie mit unserer Fach- und Sachkunde unter anderem bei der Entwicklung von Konzepten zur Einführung von umweltfreundlichen und abfallarmen Verfahren.
Wer benötigt einen Abfallbeauftragten ?
Aufgaben
Wer benötigt einen Abfallbeauftragten ?
Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen Abfallbeauftragten zu bestellen:
- Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImschV der Nummern 1 bis 7 und 9 bis 10 (siehe Anhang 1 d. 4. BImSchV) mit den unter § 2 Nr. 1 aa AbfBeauftrV näher bestimmten Mengen an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, der Nummer 8, die im förmlichen (Verfahrensart G, Spalte c Anhang 1 der 4. BImSchV), nicht vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden
- Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle
- Betreiber von Deponien bis zur Stilllegung und
- Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 nach Anhang I der Abwasserverordnung, soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden
- Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, Elektro(nik)geräte und Batterien zurücknehmen sowie Hersteller und Vertreiber, die freiwillig zurücknehmen (auch als Rücknahmestellen bezeichnet) (Details siehe § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV) sowie
- bestimmte Betreiber von Rücknahmesystemen nach VerpackV, ElektroG und BattG (§ 2 Nr. 3 AbfBeauftrV)
„o.g. Text. enthält Auszüge aus dem Gesetzestext“
Aufgaben
Diese Aufgaben übernehmen wir in Ihrem Unternehmen als externer Abfallbeauftragter:
- Unterstützung bei der Einstufung des Abfalls (AVV-Nummern)
- Stoffstromanalyse
- Entwicklung von Konzepten zum Abfallmanagement
- Unterstützung bei der Auswahl der Entsorgungsfachbetriebe
- Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
- Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe
- Mitarbeiterschulungen
- Erstellung des Jahresberichtes / Abfallbilanz /-statistik
Ahornweg 14
78166 Donaueschingen