Gefahrstoffbeauftragter
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das Unternehmen dazu verpflichtet festzustellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben und ob bei den ausgeübten Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es vor allem, das Unternehmen, aber auch dessen Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Gefahrstoffbeauftragte stellt die regelkonforme Einhaltung aller relevanten Gesetze sicher. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind das u.a. die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten. Bei einer behördlichen Überprüfung muss der korrekte Umgang mit den Gefahrstoffen dokumentiert sein.
Diese Aufgaben übernehmen wir in Ihrem Unternehmen als externer Gefahrstoffbeauftragter:
- Beratung bei der Lagerung und innerbetrieblichem Transport von Gefahrstoffen
- Stoffstromanalysen
- Beratung beim sicheren Umgang und Kennzeichnung der Gefahrstoffe
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Prüfung der Sicherheitsdatenblätter
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Mitarbeiterschulungen
- Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
Ahornweg 14
78166 Donaueschingen