Gefahrstoffbeauftragter

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das Unternehmen dazu verpflichtet festzustellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben und ob bei den ausgeübten Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.